BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN
Rechtliche Grundlagen für beglaubigte Übersetzungen
Die Tätigkeit von allgemein beeidigten bzw. allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Übersetzern in der Tschechischen Republik wird durch spezifische Gesetze und Verordnungen geregelt (Gesetz Nr. 354/2019, VO Nr. 506/2020 und 507/2020).
Unsere Übersetzer sind im offiziellen Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer des Justizministeriums der Tschechischen Republik eingetragen und befugt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen.
Formale Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen
Eine beglaubigte Übersetzung muss bestimmte formale Kriterien erfüllen:
- Angabe der Quell- und Zielsprache: Es sollte klar ersichtlich sein, aus welcher in welche Sprache übersetzt wurde.
- Beglaubigungsvermerk: Der Übersetzer fügt einen Vermerk hinzu, der die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt.
- Wappensiegel und Unterschrift: Am Ende der Übersetzung muss der Übersetzer sein Siegel mit Staatswappen anbrigen und seine Unterschrift hinfügen.
- Verbinden mit dem übersetzten Dokument: Die beglaubigte Übersetzung wird vom Übersetzer mit dem Ausgangsdokument verbunden, um Manipulationen auszuschließen.
Dieses Gesamt-Dokument wird dann der Behörde oder Institution vorgelegt.
Beglaubigungsvermerk
Der Beglaubigungsvermerk (auch Bestätigungsvermerk) ist eine Formel, mit der der/die unterzeichnende Übersetzer/in bescheinigt, dass er/sie im offiziellen Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer des Justizministeriums der Tschechischen Republik eingetragen ist und dass die angefertigte Übersetzung mit dem Ausgangstext übereinstimmt sowie richtig und vollständig ist.
Original, beglaubigte Abschrift oder einfache Kopie?
Ob die beglaubigte Übersetzung mit dem Original (ggf. mit Apostille oder Superlegalisation versehen), einer notariell beglaubigten Kopie oder einer einfachen Kopie des Ausgangsdokuments verbunden werden soll, entscheidet jene Behörde, bei der die Übersetzung vorgelegt wird. Bitte erkundigen Sie sich dort im Voraus.
BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN IN PAPIERFORM
Die Behörde verlangt beglaubigte Übersetzung in Papierform
Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihrer offiziellen Dokumente in Papierform benötigen, bringen Sie uns die Unterlagen bitte persönlich vorbei oder senden Sie sie per Einschreiben an unsere Adresse. Je nach den Anforderungen der Zielbehörde benötigen wir für die Übersetzung:
a/ das Originaldokument
b/ eine notariell oder amtlich beglaubigte Abschrift des Dokuments
c/ eine einfache (unbeglaubigte) Kopie des Dokuments
Die fertige beglaubigte Übersetzung wird mit dem von Ihnen eingereichten Dokument verbunden (geheftet und versiegelt). Dieses Gesamt-Dokument reichen Sie anschließend bei der entsprechenden Stelle ein.
Versand von Unterlagen per Post
Wenn Sie uns die zu übersetzenden Dokumenten per Einschreiben zusenden wollen, legen Sie bitte immer eine genaue Beschreibung ihres Auftrags mit folgenden Informationen bei:
- genaue Angaben zu Ihrem Auftrag (Quell- und Zielsprache, Zielland)
- gewünschter Liefertermin, gewünschte Zahlungsart
- Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
Falls Sie bereits ein Online-Angebot von uns erhalten haben, können Sie dieses drucken und dem Umschlag beilegen.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Auftrag ohne diese Angaben nicht bearbeiten können.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Preisangebot für alle zu übersetzenden Dokumente.